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1314. August 25. Hildensem (Hildesheim).

VIII kal. Sept.

Heinrich, Bischof von Breslau, gewährt den gläubigen Verehrern der zu Hildesheim ausgestellten Reliquien der Jungfrau Maria einen vierzehntägigen Ablass, welchen Bischof Heinrich v. Hildesheim bestätigt.

Or. im Staatsarch. zu Hannover mit den an Pergamentstreifen hängenden beschädigten Siegeln der Bischöfe von Hildesheim und Breslau; letzteres ist das sogenannte zweite Siegel Bischof Heinrich's (vgl. Stenzel in dem Jahresber. d. vaterl. Gesellsch. 1840 S. 191).


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 16, 1892; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1301 - 1315. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.